Für das Leistungspaket „Bewerberzulauf“ der BRO Marketing GmbH – Stand: 01.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der BRO Marketing GmbH, Wilmersdorfer Str. 98/99, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Hennig, Amtsgericht Charlottenburg HRB 221174 B (nachfolgend „BRO“), und ihren Kunden über das Leistungspaket „Bewerberzulauf“, das BRO unter der Marke Bewerberzulauf (bewerberzulauf.de) anbietet.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BRO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung (insbesondere zu Laufzeit, Honoraren, Hosting und Werbekanälen) gehen diesen AGB vor.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen von Bewerberzulauf, ohne dass BRO erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf bewerberzulauf.de stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Annahme eines Angebots von BRO durch den Kunden, durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch BRO oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch BRO zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von BRO. Weicht die Auftragsbestätigung von Absprachen ab und widerspricht der Kunde nicht unverzüglich, gilt ihr Inhalt als vereinbart.
(3) Angebote von BRO sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) BRO erbringt für den Kunden Marketing- und Dienstleistungen zur Gewinnung von Bewerbern für gewerbliche, handwerkliche und vergleichbare Positionen. Das Leistungspaket umfasst, je nach Vereinbarung im Angebot, insbesondere:
- die Konzeption, Gestaltung und technische Einrichtung einer Bewerberseite (Landingpage) im Design des Kunden einschließlich eines Bewerbungsformulars (nachfolgend „Bewerberseite“);
- die Einrichtung, Schaltung und laufende Optimierung von Online-Werbeanzeigen für die Bewerberseite auf Plattformen wie Google (Google Ads) und/oder Meta (Facebook, Instagram), jeweils über Werbekonten des Kunden (nachfolgend „Kampagnen“);
- auf Wunsch die Unterstützung des Kunden bei der Einrichtung eigener Werbekonten bei den jeweiligen Plattformen;
- die Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen (telefonische Kontaktaufnahme, Abgleich mit den vom Kunden definierten Mindestanforderungen) und die Weiterleitung geeigneter Bewerber an den Kunden, sofern im Angebot vereinbart;
- die Wartung und Pflege der Bewerberseite sowie regelmäßige Reportings während der vereinbarten Laufzeit.
(2) BRO schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB). BRO schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Bewerbern, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen, keine bestimmte Qualität oder Eignung von Bewerbern und keine bestimmten Werbekennzahlen (z. B. Klickpreise, Reichweiten, Platzierungen). Die Resonanz auf Stellenanzeigen hängt wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von BRO ab, insbesondere von Arbeitsmarktlage, Region, Vergütung, Arbeitsbedingungen und Arbeitgeberattraktivität des Kunden sowie von den Algorithmen und Richtlinien der Werbeplattformen.
(3) BRO ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Hosting- und Softwareanbieter) zu bedienen.
(4) Die Bewerberseite wird auf Grundlage des von BRO verwendeten Standard-Aufbaus (Template) erstellt und an das Erscheinungsbild des Kunden angepasst. Ein Anspruch auf eine vollständig individuelle Programmierung, auf bestimmte Technologien oder auf unbegrenzte Korrekturschleifen besteht nicht. Vor Veröffentlichung erhält der Kunde die Bewerberseite zur Abnahme; BRO berücksichtigt bis zu zwei Korrekturrunden mit angemessenen Änderungswünschen. Darüber hinausgehende Änderungen sowie Änderungen nach Veröffentlichung, die über die Pflege gemäß § 8 hinausgehen, werden nach Aufwand zu den Stundensätzen von BRO vergütet.
(5) Die Bewerberseite gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Textform freigibt oder innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung zur Abnahme keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder sie produktiv nutzt (z. B. durch Freigabe der Kampagnen).
§ 4 Hosting der Bewerberseite
(1) Die Parteien vereinbaren im Angebot, ob die Bewerberseite auf einer von BRO bereitgestellten Hosting-Umgebung („BRO-Hosting“) oder auf einem Server bzw. unter einer Domain des Kunden („Kunden-Hosting“) betrieben wird.
(2) Beim BRO-Hosting stellt BRO während der Laufzeit die Hosting-Umgebung bereit und sorgt für den technischen Betrieb. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann nicht zugesagt werden; Wartungsfenster, Ausfälle des Hosting-Anbieters und höhere Gewalt bleiben vorbehalten. Nach Ende der Laufzeit und sofern keine Verlängerung gemäß § 8 Abs. 3 erfolgt, ist BRO berechtigt, die Bewerberseite nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen abzuschalten und zu löschen. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist die Übergabe der Bewerberseite (Export der Inhalte und Dateien) verlangen; die Übergabe und etwaige Migration auf Systeme des Kunden erfolgt gegen Vergütung nach Aufwand, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Beim Kunden-Hosting stellt der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Einrichtung eine funktionsfähige Hosting-Umgebung mit den von BRO benannten technischen Mindestanforderungen sowie die erforderlichen Zugänge (z. B. FTP/SSH, Datenbank, CMS-Administrator, DNS) zur Verfügung. Der Kunde ist für Betrieb, Verfügbarkeit, Sicherheit, Backups und Updates seines Servers selbst verantwortlich. BRO haftet nicht für Störungen, die auf der Hosting-Umgebung des Kunden oder auf Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen; Mehraufwände durch solche Störungen werden nach Aufwand vergütet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass BRO zur Erbringung der Leistungen auf seine Mitwirkung angewiesen ist. Der Kunde stellt BRO insbesondere rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung:
- alle für die Bewerberseite erforderlichen Inhalte und Informationen, insbesondere Angaben zu den zu besetzenden Positionen, Anforderungen, Aufgaben, Arbeitsorten, Vergütung und Benefits sowie Unternehmensdarstellung und Ansprechpartner;
- Logo, Farb- und Gestaltungsvorgaben sowie Bildmaterial, insbesondere Fotos des Teams, der Arbeitsplätze, Fahrzeuge, Räumlichkeiten und Produkte, in ausreichender Qualität;
- einen Administrator- bzw. gleichwertigen Zugang zu seinen Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business Manager) sowie zu Analyse- und Tracking-Konten, soweit für die Kampagnen erforderlich, und die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels für das Werbebudget in diesen Konten;
- beim Kunden-Hosting die Zugänge gemäß § 4 Abs. 3 sowie, soweit erforderlich, Zugang zur Domainverwaltung;
- einen festen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann, und Rückmeldungen (Freigaben, Korrekturen, Feedback zu Bewerbern) innerhalb von drei Werktagen.
(2) Stellt der Kunde Bildmaterial nicht, nicht vollständig oder nicht in verwendbarer Qualität innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung, ist BRO berechtigt, die Bewerberseite mit KI-generiertem Bildmaterial und/oder lizenzierten Stockfotos zu gestalten, um die Veröffentlichung nicht zu verzögern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass solche Bilder nicht sein tatsächliches Team bzw. seinen tatsächlichen Betrieb zeigen, und stellt sicher, dass dies gegenüber Bewerbern nicht irreführend wirkt. Der Kunde kann jederzeit eigenes Bildmaterial nachreichen; der Austausch erfolgt im Rahmen der Pflege gemäß § 8.
(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Angaben zu Positionen) richtig, vollständig, aktuell und frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht sowie die Richtlinien der Werbeplattformen. Für abgebildete Personen holt der Kunde die erforderlichen Einwilligungen ein. Der Kunde stellt BRO von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Bewerber, die ihm über die Bewerberseite oder durch BRO zugeleitet werden, zügig, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, zu kontaktieren und BRO über den Status (z. B. Gespräch vereinbart, Absage, Einstellung) zu informieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Reaktionsgeschwindigkeit wesentlich über den Erfolg des Bewerberzulaufs entscheidet.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich die von BRO angegebenen Bearbeitungszeiträume entsprechend. Der Beginn und die Dauer der vereinbarten Laufzeit (§ 8) bleiben hiervon unberührt; Zeiträume, in denen BRO wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht oder nur eingeschränkt leisten kann, werden nicht nachgeholt und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Rückforderung von Vergütungen. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann BRO nach Aufwand berechnen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 615 BGB).
§ 6 Werbekonten, Werbebudget und Plattformen
(1) Die Kampagnen werden über Werbekonten des Kunden geschaltet. Der Kunde ist und bleibt Inhaber dieser Konten und Vertragspartner der jeweiligen Plattform (z. B. Google Ireland Ltd., Meta Platforms Ireland Ltd.). Es gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist.
(2) Das Werbebudget (Mediakosten) ist in der Vergütung von BRO nicht enthalten. Es wird von den Plattformen direkt gegenüber dem Kunden abgerechnet und von dessen hinterlegtem Zahlungsmittel eingezogen. Die Höhe des monatlichen Werbebudgets wird im Angebot oder gemeinsam festgelegt; BRO steuert die Kampagnen innerhalb dieses Budgetrahmens. Geringfügige Überschreitungen durch plattformseitige Auslieferungsmechanismen (z. B. Tagesbudget-Schwankungen) sind möglich und berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen BRO. BRO empfiehlt ein Mindestbudget; wird das empfohlene Budget vom Kunden unterschritten, kann dies die Ergebnisse erheblich beeinträchtigen.
(3) Verfügt der Kunde über keine Werbekonten, unterstützt BRO ihn bei der Einrichtung. Die Konten werden auf den Namen und die Zahlungsdaten des Kunden angelegt. BRO übernimmt keine Gewähr für die Freischaltung oder Verifizierung der Konten durch die Plattform.
(4) Der Kunde räumt BRO für die Laufzeit die erforderlichen Zugriffsrechte ein und wird diese nicht ohne vorherige Abstimmung entziehen oder einschränken. BRO nutzt die Zugänge ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Nach Vertragsende entfernt BRO ihre Nutzer aus den Konten des Kunden bzw. der Kunde ist berechtigt, die Zugriffsrechte zu entziehen.
(5) BRO hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Sperrungen, Ablehnungen von Anzeigen, Preisgestaltung oder technische Störungen der Plattformen. Hieraus resultierende Verzögerungen oder Einschränkungen hat BRO nicht zu vertreten. BRO wird den Kunden hierüber informieren und sich im Rahmen des Zumutbaren um Abhilfe bemühen.
(6) Konten, Kampagnenstrukturen, Zielgruppen und Anzeigen, die BRO in den Werbekonten des Kunden anlegt, verbleiben nach Vertragsende beim Kunden. Die von BRO entwickelten Methoden, Vorlagen, Strategien und das Know-how bleiben geistiges Eigentum von BRO.
§ 7 Vergütung, Erfolgshonorar, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung setzt sich, je nach Angebot, zusammen aus (a) einer einmaligen Einrichtungsgebühr für Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung der Bewerberseite sowie das Kampagnen-Setup, (b) einem Erfolgshonorar je Einstellung gemäß Absatz 2 und (c) gegebenenfalls einer monatlichen Pauschale für die Verlängerung gemäß § 8 Abs. 3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Erfolgshonorar entsteht für jede Einstellung eines Bewerbers, der sich während der Laufzeit oder innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Laufzeit (Nachwirkungsfrist) über die Bewerberseite, über die Kampagnen oder über BRO beim Kunden beworben hat oder dem Kunden durch BRO zugeleitet wurde. Als Einstellung gilt der Abschluss eines Arbeits-, Ausbildungs-, Werkstudenten-, Aushilfs- oder vergleichbaren Beschäftigungsverhältnisses sowie der Einsatz als Freelancer oder über einen Personaldienstleister, jeweils beim Kunden oder bei einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG). Das Erfolgshonorar wird mit Unterzeichnung des Vertrags durch den Bewerber fällig; auf den tatsächlichen Arbeitsantritt, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder das Bestehen einer Probezeit kommt es nicht an. Es ist unerheblich, ob der Bewerber für die ursprünglich beworbene oder eine andere Position eingestellt wird. Die Höhe des Erfolgshonorars ergibt sich aus dem Angebot; es beträgt mindestens 999 € netto je Einstellung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, BRO jede Einstellung im Sinne des Absatzes 2 unaufgefordert innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung in Textform mitzuteilen. Auf Verlangen von BRO erteilt der Kunde Auskunft darüber, welche über die Bewerberseite oder BRO eingegangenen Bewerber eingestellt wurden, und weist dies auf Anforderung in geeigneter Weise nach (z. B. durch anonymisierte Vertragskopie oder Bestätigung der Lohnbuchhaltung). Verletzt der Kunde seine Mitteilungs- oder Auskunftspflicht schuldhaft und wird eine Einstellung erst nachträglich bekannt, wird das Erfolgshonorar für diese Einstellung um 50 % erhöht; der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien unbenommen.
(4) Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig und ist Voraussetzung für den Beginn der Einrichtung. Erfolgshonorare und monatliche Pauschalen werden mit Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Monatliche Pauschalen werden jeweils im Voraus zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist BRO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. BRO ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist die Kampagnen zu pausieren und/oder die Bewerberseite (beim BRO-Hosting) vorübergehend offline zu nehmen, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Die Laufzeit läuft in dieser Zeit weiter; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(7) Die Einrichtungsgebühr ist mit der Erstellung der Bewerberseite und dem Kampagnen-Setup verdient. Sie ist unabhängig von der Anzahl der erzielten Bewerbungen oder Einstellungen zu zahlen und wird nicht zurückerstattet, auch nicht bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden oder bei fehlender Mitwirkung des Kunden.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Die Laufzeit der Betreuung (Kampagnenbetreuung, Vorqualifizierung, Wartung und Pflege, Reportings) ergibt sich aus dem Angebot; ist dort nichts anderes bestimmt, beträgt sie zwölf Wochen. Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung der Bewerberseite, spätestens jedoch vier Wochen nach Vertragsschluss, sofern die Veröffentlichung aus Gründen unterbleibt, die BRO nicht zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung des Kunden gemäß § 5).
(2) Während der Laufzeit umfasst die Wartung und Pflege der Bewerberseite: technische Betriebsbereitschaft (beim BRO-Hosting), Sicherheits- und Systemupdates der von BRO eingesetzten Komponenten, Behebung von Funktionsstörungen, die BRO zu vertreten hat, sowie kleinere inhaltliche Anpassungen (z. B. Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, Anpassung von Stellenangaben) im Umfang von bis zu einer Stunde je Monat. Umfangreichere Änderungen, neue Positionen oder Unterseiten, Designänderungen und zusätzliche Funktionen werden gesondert nach Aufwand oder gemäß Angebot vergütet.
(3) Nach Ablauf der Laufzeit kann der Kunde die Betreuung gegen eine monatliche Pauschale verlängern (Verlängerungsphase). Umfang und Höhe der Pauschale ergeben sich aus dem Angebot. Die Verlängerung bedarf einer Erklärung des Kunden in Textform oder kommt dadurch zustande, dass BRO auf Wunsch des Kunden nach Ablauf der Laufzeit weiterhin Betreuungsleistungen erbringt und der Kunde diese entgegennimmt. Die Verlängerungsphase läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(4) Nimmt der Kunde die Verlängerung nicht in Anspruch, endet die Betreuung mit Ablauf der Laufzeit. Der Kunde kann die Kampagnen anschließend selbst weiterführen; BRO weist darauf hin, dass ohne laufende Optimierung die Ergebnisse regelmäßig nachlassen. Für die Bewerberseite gilt § 4 Abs. 2 (BRO-Hosting) bzw. § 9. Die Nachwirkungsfrist gemäß § 7 Abs. 2 bleibt unberührt.
(5) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für BRO liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nachhaltig verletzt oder rechtswidrige bzw. gegen Plattformrichtlinien verstoßende Inhalte verlangt. Bei einer von BRO aus wichtigem Grund erklärten Kündigung oder einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch von BRO für die vereinbarte Laufzeit bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Nutzungsrechte an der Bewerberseite und an Werbemitteln
(1) Mit vollständiger Zahlung der Einrichtungsgebühr erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellte Bewerberseite (Gestaltung, Texte, Struktur) sowie die erstellten Anzeigentexte und Werbemittel für Zwecke der eigenen Personalgewinnung zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur im Rahmen des laufenden Vertrags gestattet.
(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind (a) von BRO eingesetzte Templates, Frameworks, Plugins, Skripte und sonstige Standardkomponenten, an denen der Kunde nur das einfache Nutzungsrecht im Rahmen der Bewerberseite erhält, (b) Stockfotos und sonstiges Lizenzmaterial Dritter, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten und die der Kunde bei Übernahme auf eigene Systeme gegebenenfalls selbst lizenzieren muss, sowie (c) das Know-how, die Methoden und Prozesse von BRO.
(3) KI-generiertes Bildmaterial wird dem Kunden zur Nutzung im Rahmen der Bewerberseite und der Kampagnen überlassen. BRO weist darauf hin, dass an rein KI-generierten Bildern nach derzeitiger Rechtslage in der Regel kein Urheberrechtsschutz entsteht und BRO insoweit keine Exklusivität gewähren kann.
(4) Der Kunde räumt BRO das Recht ein, die von ihm überlassenen Inhalte, Marken und Kennzeichen für die Erstellung der Bewerberseite und der Kampagnen zu nutzen.
(5) Die Übergabe der Bewerberseite zur eigenständigen Nutzung außerhalb des BRO-Hostings erfolgt durch Bereitstellung eines Exports der Inhalte und Dateien. Eine Pflicht zur Herausgabe von Quellcodes von Standardkomponenten, Zugangsdaten zu BRO-eigenen Systemen oder zur Anpassung an eine fremde Hosting-Umgebung besteht nicht; derartige Leistungen werden nach Aufwand vergütet.
§ 10 Datenschutz, Bewerberdaten
(1) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die über die Bewerberseite erhobenen Bewerberdaten ist der Kunde. Soweit BRO im Rahmen der Leistungserbringung Bewerberdaten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Betrieb des Bewerbungsformulars beim BRO-Hosting, Vorqualifizierung, Weiterleitung von Bewerbern), erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, den die Parteien spätestens vor Veröffentlichung der Bewerberseite abschließen. BRO stellt hierfür eine Vorlage bereit.
(2) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung von Bewerberdaten, für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Bewerbern (Art. 13 DSGVO), für die Datenschutzerklärung und Cookie-/Consent-Lösung der Bewerberseite sowie für die Löschung der Bewerberdaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verantwortlich. BRO stellt Textbausteine für die Datenschutzerklärung der Bewerberseite bereit; die rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.
(3) Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Nutzung seiner Werbe- und Analysekonten, insbesondere für Einwilligungen in Tracking und Conversion-Messung, verantwortlich. BRO richtet die technischen Komponenten nach dem Stand der Technik ein.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Nach Vertragsende löscht BRO die bei ihr gespeicherten Bewerberdaten des Kunden gemäß den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Vertraulichkeit, Abwerbeverbot, Referenznennung
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichneten Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende fort.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter von BRO, die mit der Betreuung seines Auftrags befasst waren, aktiv abzuwerben.
(3) BRO ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo sowie unter Verwendung von Screenshots der Bewerberseite als Referenz auf ihren Websites, in Präsentationen und sonstigen Werbematerialien zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Soweit BRO werkvertragliche Leistungen erbringt (insbesondere die Erstellung der Bewerberseite), leistet BRO Gewähr dafür, dass die Bewerberseite im Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Mängel sind BRO unverzüglich in Textform anzuzeigen. BRO ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet; schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern.
(2) Keine Mängel sind insbesondere: Abweichungen der Darstellung in unterschiedlichen Browsern, Endgeräten oder Bildschirmauflösungen im üblichen Rahmen; Störungen, die auf der Hosting-Umgebung des Kunden, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf Änderungen der Werbeplattformen oder auf vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen; sowie das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs (Bewerbungen, Einstellungen).
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
§ 13 Haftung
(1) BRO haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die vom Kunden im Rahmen des betroffenen Vertrags an BRO gezahlte Vergütung (ohne Werbebudget) der letzten zwölf Monate.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von BRO ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen, vergebliche Werbeaufwendungen (Mediakosten), Datenverlust, soweit er bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre, Schäden durch Sperrung oder Einschränkung von Werbekonten durch die Plattformen sowie für Inhalte, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat.
(4) BRO haftet nicht für die Eignung, Qualifikation, Zuverlässigkeit oder Angaben von Bewerbern. Die Prüfung der Bewerber und die Einstellungsentscheidung obliegen allein dem Kunden. Die Vorqualifizierung durch BRO beschränkt sich auf den Abgleich der vom Bewerber gemachten Angaben mit den vom Kunden definierten Mindestanforderungen und ersetzt keine Prüfung von Zeugnissen, Referenzen oder Qualifikationsnachweisen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BRO.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die BRO die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Internet, Strom oder der Werbeplattformen), berechtigen BRO, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen kündigen.
§ 15 Änderungen der AGB
BRO ist berechtigt, diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Plattformbedingungen oder der technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. BRO wird den Kunden über Änderungen in Textform mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; BRO wird in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. BRO ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von BRO in Berlin.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(6) BRO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.